Wissen Sie´s?Das Jagdjahr beginnt am ... 1. Oktober 1. Januar 1. AprilFür Beschlüsse bei drei Pächtern ... entscheidet die Mehrheit gilt immer die Einstimmigkeit entscheidet bei Streit die JagdgenossenschaftEine erworbene Langwaffe muss angemeldet werden ... innerhalb von zwei Wochen unverzüglich innerhalb einer WocheWege mit Verbot für Kraftfahrzeuge, außer Land- und Forstwirtschaft, darf der Jagdpächter ... befahren nicht befahren nur zur Wildbergung befahrenEier darf der Pächter entnehmen ... nur von zerstörten Gelegen nur von Arten mit Jagdzeiten von allen Federwildarten