Vergabe

Das Bayerische Jagdrecht enthielt früher umfangreiche Vorschriften zur Versteigerung und zur öffentlichen Ausbietung (Submission) der Jagd. Da diese Verpachtungsarten nahezu bedeutungslos geworden sind, sind die entsprechenden Vorschriften aus dem Jagdrecht gestrichen worden. Fast alle Verpachtungen erfolgen heute im Wege der freihändigen Vergabe. Bei der Verpachtung durch freihändige Vergabe entscheidet die Versammlung der Jagdgenossen in nicht öffentlicher Versammlung über die Erteilung des Zuschlags.