Wildschadensersatz

Ein Wildschaden ist nur gegeben, wenn ein fremdes Grundstück (nur!) durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt wird. Man kann zwar auch jeden anderen durch Wild verursachten Schaden als „Wild“-Schaden bezeichnen, nur begründet ein Schaden durch andere Wildarten keinen Schadensersatzanspruch.