Jagdberater

Die Jagdbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Jagdbeirat und den Jagdberatern unterstützt.

Die Jagdberater sind jagdlich erfahrene und bewährte Personen. Sie sind ehrenamtlich tätig und müssen Inhaber eines Jagdscheins sein. Sie beraten die Jagdbehörden bei der Erfüllung der laufenden Geschäfte (Art. 49 Abs. 3 BayJG).