Abschussmeldung

Der schriftlichen Abschussmeldung innerhalb einer Woche gegenüber der Jagdbehörde bedarf es nur für erlegtes oder verendet gefundenes Rotwild mit Ausnahme der vor Beginn der Jagdzeit (01.08.) gefallenen Kälber. Für alle anderen Schalenwildarten gilt die jährliche Vorlage der Streckenliste (bis 10.04.) bei der Jagdbehörde als schriftliche Abschussmeldung. Der Abschuss muss innerhalb 1 Woche in die Streckenliste eingetragen werden Der schriftlichen Abschussmeldung innerhalb einer Woche gegenüber der Jagdbehörde bedarf es nur für erlegtes oder verendet gefundenes Rotwild mit Ausnahme der vor Beginn der Jagdzeit (01.08.) gefallenen Kälber. Für alle anderen Schalenwildarten gilt die jährliche Vorlage der Streckenliste (bis 10.04.) bei der Jagdbehörde als schriftliche Abschussmeldung. Der Abschuss muss innerhalb 1 Woche in die Streckenliste eingetragen werden ([infopopup:16IIAV]).

Die Erlegung von krankem Wild in der Schonzeit oder über den Abschussplan hinaus ist der Jagdbehörde unter Angabe der Art der Verletzung oder Erkrankung unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist das erlegte Wild vorzuzeigen  ([infopopup:art32V]).