Ausscheiden

Scheidet ein Mitpächter aus, bleibt der Jagdpachtvertrag mit den übrigen Pächtern bestehen. Ihnen wachsen die Rechte und Pflichten des ausscheidenden Mitpächters an.

Der Jagdpachtvertrag erlischt grundsätzlich, wenn durch das Ausscheiden des Mitpächters die Pachthöchstfläche dauerhaft überschritten wird. Außerdem steht den verbliebenen Vertragspartner ein Kündigungsrecht zu (§ 13a BJG).