Mitpächter

Mehrere Pächter (= Mitpächter) müssen alle Entscheidungen, die die Ausübung der Jagd betreffen, einvernehmlich treffen. Grundlos verweigertes Einverständnis kann eingeklagt werden.

Erlegtes Wild gehört ihnen gemeinschaftlich zu gleichen Anteilen.

Alle Mitpächter sind in vollem Umfang für die Erfüllung der jagdrechtlichen Verpflichtungen im ganzen Revier verantwortlich (z. B. für die Hege und den Abschuss, die Wildschadensersatz u. a.).

Im übrigen gilt für Mitpächter untereinander: gleiche Rechte, gleiche Pflichten und gleiche Lasten, sofern nicht anderes vereinbart worden ist.