Unfallverhütung

In den Unfallverhütungsvorschriften Jagd (VSG 4.4) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist geregelt, wie zur Vermeidung von Unfällen mit der Waffe umzugehen ist und welche Sicherheitsanforderungen an Waffe und Munition zu stellen sind (§ 2 Abs. 1 (VSG 4.4)).