Jagdliche Einrichtungen

Jagdliche Einrichtungen sind Hochsitze, Kanzeln, Futterstellen, Schuppen, Jagdhütten und änliches. Sie stehen im Eigentum des Jagdausübungsberechtigten, auch wenn sie auf fremden Grundstücken errichtet wurden.

Der Jagdgast oder Begehungsscheininhaber darf nur mit Zustimmung des Revierinhabers Jagdeinrichtungen erstellen. Er kann unter Umständen als Hersteller Eigentümer der Jagdeinrichtung sein. Es ist daher empfehlenswert, dass der Revierinhaber mit dem Jagdgast oder Begehungsscheininhaber entsprechende Vereinbarungen trifft.