Kündigung

Der Jagdpachtvertrag kann sowohl vom Pächter als auch vom Verpächter gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.

Ein solcher wichtiger Grund zur Vertragsbeendigung ist z. B. für den Verpächter die Nichtzahlung des Pachtzinses. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Pächter ist das Fehlen eines Hochwildbestandes bei der Pacht einer Hochwildjagd.