Die Jagdschutzberechtigten sind verpflichtet, den Jagdschutz durchzuführen („Jagdschutz = Wildschutz„). Der Jagdschutz ist Bestandteil der Hegepflicht.
Die Jagdschutzberechtigten sind verpflichtet, den Jagdschutz durchzuführen („Jagdschutz = Wildschutz„). Der Jagdschutz ist Bestandteil der Hegepflicht.