Form

Eine mündliche Jagderlaubnis genügt, wenn alle Jagdausübungsberechtigten den Jagdgast – in Ruf- oder Sichtweite – im Revier begleiten.

Eine schriftlich erteilte Jagderlaubnis ist erforderlich, wenn der Jagdgast die Jagd allein ausübt oder wenn er nur von einem Teil der Jagdausübungsberechtigten begleitet wird.