Berufsjäger

Bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind außerdem Ermiitlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 25 BJG). In Bayern haben sie die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht (Art. 42 Abs. 3 BayJG).