Übriges Wild

Alles übrige Wild darf entweder mit der Kugel oder mit Schrot erlegt werden. Die Grenze des Erlaubten ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz (Vermeiden von Leiden) und aus den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher Waidgerechtigkeit. Das gilt auch für den Abschuss von Raubzeug.